Elektronische Rechnung

Pflicht zur Abgabe von elektronischen Rechnungen

Wir weisen darauf hin, dass für die Stadt Eggesin die Regelungen laut ERechVO M-V maßgebend sind.

Seit dem 1. April 2023 müssen Rechnungen und Gutschriften elektronisch im XRechnung-Format eingereicht werden. Das bedeutet, dass zum Beispiel PDF-Dateien oder Bilder nicht mehr als gültige Rechnungen anerkannt werden. Diese Regel gilt für alle Rechnungen, unabhängig davon, wie hoch der Auftragswert ist.
Die Übermittlung und Empfang von elektronischen Rechnungen erfolgt über die zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE), die in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband elektronische Verwaltung in M-V (eGo-MV) betrieben wird.
 

Wie können Sie eine Rechnung einreichen?

 
1. Registrierung auf der OZG-RE-Plattform:
Zuerst müssen Sie sich einmalig auf der OZG-konformen Plattform für den Rechnungseingang (OZG-RE) registrieren. Die Registrierung ist kostenlos.      https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login

2. Rechnungsübermittlung:
Im Anschluss können Sie Ihre Rechnungen per E-Mail einbringen, direkt hochladen oder per Weberfassung über die Internetseite der OZG-RE manuell erstellen und als XRechnung versenden.

Neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen muss eine XRechnung mindestens folgende Angaben beinhalten:

  • Leitweg-ID
  • Bankverbindungsdaten
  • Zahlungsbedingungen
  • E-Mail-Adresse des Rechnungsstellenden
  • Lieferantennummer und Bestellnummer, soweit vorhanden

Eine Leitweg-ID ist erforderlich, damit die Rechnung richtig zugestellt und automatisch weiterverarbeitet werden kann.

Leitweg-ID der Stadt Eggesin:13075031-K000-26

 

Analog gilt dies für das Amt "Am Stettiner Haff und seine weiteren Gemeinden.      zu den Leitweg-ID's